Grenzgänger österreich sozialversicherung einkommensteuererklärung

 

Für Theo sind die Regelungen kein Problem: Er ist meistens im Restaurant in Salzburg tätig und übernachtet immer zuhause im nahen Freilassing. Ihre Wohnung in Österreich, in der sie gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten lebt, gibt sie aber nicht auf. In diesem Fall würde diese:r bereits die Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen, womit sie keine weitere Lohnsteuer selbst abführen müssen.

August des Folge­jahres. Sie müssen die Wohnmöglichkeit tatsächlich aufgeben, z.B. Deshalb muss sie ihr gesamtes Einkommen (ihre „Welteinkünfte“) in Österreich – ihrem „Ansässigkeitsstaat“ – versteuern.

Wenn Sie im Ausland einen neuen Wohnsitz begründen, Ihren Wohnsitz in Österreich aber auch beibehalten, dann bleibt Ihre Ansässigkeit nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung in der Regel noch mindestens zwei Jahre in Österreich.

Welcher Zeitraum hier gilt, ist im maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Beispiel:

Florian arbeitet für einen deutschen Arbeitgebers. Die DBA mit den 5 Nachbarstaaten ohne besondere Bestimmungen für Grenzgänger – Slowakei, Tschechien, Ungarn, Slowenien und Schweiz – weisen das Besteuerungsrecht im Regelfall dem Tätigkeitsstaat zu, wodurch diese Einkünfte nicht in Österreich besteuert werden.

Generell empfehlen wir Ihnen, sich in einem solchen Fall von einem:einer Steuerberater:in beraten zu lassen.

Sie arbeiten für einen österreichischen Betrieb, machen aber Homeoffice im Ausland

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, sind Sie in Österreich für Ihr gesamtes Welteinkommen steuerpflichtig.

Kurzgefasst

Wenn Sie in Österreich wohnen und Ihren Lebens­mittel­punkt haben, hat Österreich das Recht, auch ausländisches Einkommen zu versteuern.

Ihr Jahreseinkommen von 35.000 Euro ist in der Schweiz steuerpflichtig. Der Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung kann über FinanzOnline (USP) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

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Einkommensteuerrechtliche Regelungen für Grenzgänger nach Österreich

Die DBA mit den anderen Nachbarstaaten Österreichs (Schweiz, Slowenien, Ungarn, Tschechien und Slowakei) sehen keine solche Regelung vor.

Das bedeutet, dass wenn Sie für Ihre:n österreichische:n Arbeitgeber:in Homeoffice im Ausland machen, grundsätzlich die Steuerpflicht für dieses Einkommen trotzdem in Österreich gegeben ist.

Allerdings kann das Besteuerungsrecht auf das andere Land übergehen. Krankheits- und Urlaubstage sind keine sogenannten „Nichtrückkehrtage“.

Was gilt bei grenzüberschreitendem Homeoffice? 

Sie leben in Österreich und arbeiten für eine/n ausländische:n Arbeitgeber:in

Wenn Sie in Österreich ansässig sind, dann sind Sie in Österreich für Ihr gesamtes Welteinkommen steuerpflichtig.

Das heißt: In dem Land, zu dem Sie die engeren persönlichen Beziehungen haben, z.B. Wenn Ihr:e Arbeitgeber:in hat in Österreich jedoch keine Betriebsstätte (z.B. Eine wesentliche Voraussetzung für die Behandlung als Grenzgänger ist, dass eine grundsätzlich tägliche Rückkehr vom Tätigkeitsort zum Wohnsitz und somit eine Grenzüberquerung erfolgt.

Außerdem muss er, wie jeder andere deutsche Arbeitnehmer auch, eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben.

Arbeiten Sie im Homeoffice innerhalb dieser Zone, zählt dieser Tag nicht mehr zu den 45 Nichtrückkehrtagen – selbst dann, wenn Sie die Grenze gar nicht überqueren.